Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten mit dem Velo, dem ÖV, oder dem eigenen Auto entstanden sein. Bei dem Abzug von Fahrtkosten gilt es einige Einzelheiten zu berücksichtigen. Denn die Fahrtkosten sind nicht immer zulässig und müssen bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.